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Informationsblatt für brandgeschädigte Haushalte

Vorwort

ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte und verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und eventuell Bauschutt, die rußverschmutzt sind.
Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben.

Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.
Nach einem Brand im Haus oder auf dem Anwesen herrscht natürlich Chaos. Gehen Sie ruhig vor und bedenken Sie Ihre Schritte nicht allein. Es ist normal, dass man in einer solchen Ausnahmesituation schnell überfordert ist. Sie stehen nicht alleine da und mit Hilfe dieser Checkliste wollen wir Ihnen unsere Unterstützung zusichern. 

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.
Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.
Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.
Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten. 

Gesundheit

Wenn Sie Rauch und Ruß ausgesetzt waren, waschen Sie sich gründlich am ganzen Körper und wechseln Sie die Kleidung.
Wenn sie bei sich oder bei anderen Personen durch Atemgifte verursachte Vergiftungserscheinungen (Mundtrockenheit, Übelkeit, Husten, Konzentrationsstörungen, Erregungszustände, Mattigkeit, Brennen der Schleimhaut, Zittern....) beobachten, wenden Sie sich unbedingt an einen Arzt oder fordern sie Hilfe unter einer der folgenden Nummer an:

  • Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Bayern: 01805 / 19 12 12
  • Rettungsleitstelle: 19 222

Achten Sie beim Ausräumen verkohlter / verrußter Bauteile und Einrichtungsgegenstände auf feste Kleidung und geschlossenes Schuhwerk. Lose Teile könnten nachgeben und verrutschen. Gehen Sie deshalb nie alleine in ein Zimmer, in dem Brandschutt liegt.  

Zitat:

„ ... wir hatten nach dem Brand ein ziemliches Durcheinander. Da habe ich gemerkt, wie gut es nach dem ersten Chaos ist, Freunde, Nachbarn und Verwandte um Hilfe zu bitten. Ich hatte den Eindruck, dass einem gerade nach einem Feuer sehr bereitwillig geholfen wird. Darüber hinaus hat mich diese Hilfe unterstützt, in meinem konkreten Fall etwas sorgenfreier in die Zukunft zu blicken ... “
Franz H. (Name geändert)

Reinigung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.
Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.
Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden, wenn Sie selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen:

  • Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • Atemschutzmaske für staubige Arbeiten
  • (filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)
  • Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt.
Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen.
Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen.
Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.
Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

  • Verwertbare Bestandteile z.B.:

Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)
nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

  • Nicht verwertbarer Restmüll z.B.:

Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.
Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.
Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.
Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden.
Wichtige Adressen und Telefonnummern:

  • Ärztliche Hilfe:

Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Bayern: 01805- 19 12 12 oder die Rettungsleitstelle unter 19222 an.

  • Brandschadenbeseitigung:

Stadtverwaltung Bad Königshofen i. Grabfeld
Marktplatz 2
97631 Bad Königshofen
Telefon: (0 97 61) 4 09 – 14
Telefax: (0 97 61) 4 09 – 50

  • Entsorgung:

Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände richten Sie bitte an die Abfallwirtschaft des Landratsamtes Rhön-Grabfeld:
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a.d.S.
Telefon: (09771) 94 412

  • Schutzausrüstung:

Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen. Hinweise können Sie in den „gelben Seiten“ unter den Stichworten
• „Arbeitsschutzausrüstung“ oder
• „Berufsbekleidung“
finden.

  • Freiwillige Feuerwehr Stadt Bad Königshofen:

Kommandant Michael Weber
Hoher Markstein 53
97631 Bad Königshofen
Tel.: (09761) 2177

Schritt für Schritt

  1. Betreten Sie die Brandstelle nur, wenn sie von der Feuerwehr und der Polizei (Brandermittlung) freigegeben und gesichert ist. Sprechen sie vor Ort mit den Einsatzkräften.
  2. Wenn Sie Rauch und Ruß ausgesetzt waren, waschen Sie sich gründlich am ganzen Körper und wechseln Sie die Kleidung.
  3. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Hausratversicherer und dem Vermieter.
  4. Lüften Sie verrauchte Räume dauerhaft über sehr lange Zeit.
  5. Reinigen Sie verrußte Oberflächen mit Seifenlauge und schützen Sie Ihre Haut mit Gummihandschuhen. Verweilen Sie nur kurz, sorgen Sie dabei/danach für frische Luft. Beim Reinigen sollten Sie weder rauchen, noch trinken oder essen.
  6. Achten Sie beim Ausräumen verkohlter / verrußter Bauteile und Einrichtungsgegenstände auf feste Kleidung und geschlossenes Schuhwerk. Lose Teile könnten nachgeben und verrutschen.
    Gehen Sie deshalb nie alleine in ein Zimmer, das voll Brandschutt liegt. Tragen Sie wegen der giftigen Feinstäube einen geeigneten Atemluftfilter (handelsübliche Staubmaske genügt).
  7. Scheuen Sie sich nicht, Verwandte, Nachbarn und Mitbürger um Hilfe zu fragen. Hilfe kann sehr vielfältig sein, wie zum Beispiel Aufräumen und Renovieren, Sach- und Geldspenden, Trost und Gespräch.

Wenn Sie noch Rückfragen haben:

Feuerwehrgerätehaus
Hoher Markstein 28
97631 Bad Königshofen
Tel.: (09761) 6888

Kommandant Michael Weber
Hoher Markstein 53
97631 Bad Königshofen
Tel.: (09761) 2177
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

stv. Kommandant André Knies
Siedlungsweg 28
97631 Bad Königshofen
Tel.: (09761) 396044
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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Informationsblatt für brandgeschädigte Haushalte

 

Vorwort

ein Brand in Ihrer Wohnung/Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind Brandrückstände, wie angebrannte und verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und eventuell Bauschutt, die rußverschmutzt sind.

Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle geben. Es werden Maßnahmen für die Brandschadensanierung aufgezeigt und auf die Grundzüge einer sachgerechten Aufräumung und Entschuttung der Schadenstelle hingewiesen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- bzw. Hausratversicherers und melden Sie diesem unmittelbar den eingetretenen Schaden. Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden.

 

Nach einem Brand im Haus oder auf dem Anwesen herrscht natürlich Chaos. Gehen Sie ruhig vor und bedenken Sie Ihre Schritte nicht allein. Es ist normal, dass man in einer solchen Ausnahmesituation schnell überfordert ist. Sie stehen nicht alleine da und mit Hilfe dieser Checkliste wollen wir Ihnen unsere Unterstützung zusichern.

 

Gefährdungseinschätzung

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Zusammensetzung und jeweilige Konzentration ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und von der Abführung der Rauchgase.

Auch wenn Schadstoffe gebildet wurden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind in der Regel so stark an Ruß gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei einer möglichen Beschmutzung kaum erfolgen kann.

Die Erfahrungen aus vielen Brandschäden haben gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzung sind in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

Bis zur endgültigen Sanierung wird in der Regel ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie - schon um sich vor ausdünstenden reizenden Stoffen zu schützen - die folgenden Hinweise beachten.

 

Gesundheit

Wenn Sie Rauch und Ruß ausgesetzt waren, waschen Sie sich gründlich am ganzen Körper und wechseln Sie die Kleidung.

Wenn sie bei sich oder bei anderen Personen durch Atemgifte verursachte Vergiftungserscheinungen (Mundtrockenheit, Übelkeit, Husten, Konzentrationsstörungen, Erregungszustände, Mattigkeit, Brennen der Schleimhaut, Zittern....) beobachten, wenden Sie sich unbedingt an einen Arzt oder fordern sie Hilfe unter einer der folgenden Nummer an:

 

Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Bayern: 01805 / 19 12 12

 

Rettungsleitstelle: 19 222

 

Achten Sie beim Ausräumen verkohlter / verrußter Bauteile und Einrichtungsgegenstände auf feste Kleidung und geschlossenes Schuhwerk. Lose Teile könnten nachgeben und verrutschen. Gehen Sie deshalb nie alleine in ein Zimmer, in dem Brandschutt liegt.

 

Zitat:

„ ... wir hatten nach dem Brand ein ziemliches Durcheinander. Da habe ich gemerkt, wie gut es nach dem ersten Chaos ist, Freunde, Nachbarn und Verwandte um Hilfe zu bitten. Ich hatte den Eindruck, dass einem gerade nach einem Feuer sehr bereitwillig geholfen wird. Darüber hinaus hat mich diese Hilfe unterstützt, in meinem konkreten Fall etwas sorgenfreier in die Zukunft zu blicken ... “

Franz H. (Name geändert)

 

Reinigung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur relativ kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand, Kochstellenbrand oder sonstige Brände mit geringfügiger Brandverschmutzung), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung der nachstehend empfohlenen Schutzmaßnahmen von Fachfirmen, aber auch vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden. Wie bei den Erstmaßnahmen ist auch hier darauf zu achten, dass keine Brandverschmutzungen aus Brandrückständen in nicht vom Brand betroffene Bereiche verschleppt werden und kein Staub aufgewirbelt wird.

Die nachfolgend aufgeführten Schutzvorkehrungen sind von Fachfirmen einzuhalten, sollten aber auch von Brandgeschädigten zu ihrem eigenen Schutz beachtet werden, wenn Sie selbst die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten durchführen wollen:

•          Einmalanzüge mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff

•          Atemschutzmaske für staubige Arbeiten

(filtrierende Halbmaske der Schutzgruppe FFP2/FFP3)

•          Schutzhandschuhe aus Leder-Textilkombination für Trockenarbeiten

•          Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Handschuhe und Einmalanzüge verbleiben im Schadenbereich und können mehrfach verwendet werden, wenn ihr Zustand dies zulässt.

Filtrierende Halbmasken werden nur einmal getragen.

Bei Gummihalbmasken sind die Hautkontaktflächen vor der Wiederverwendung durch feuchtes Abwischen mit Reinigungsmittel und Wasser zu reinigen.

Nach Verlassen des Schadenbereiches ist eine gründliche Körperreinigung (Duschen) vorzunehmen.

 

Entsorgung

Schon bei den Aufräumungsarbeiten sollten Brandrückstände und Abfälle so sortiert werden, dass diese durch entsorgungspflichtige Körperschaften oder Dritte leichter verwertet beziehungsweise entsorgt werden können.

Dazu sollten Brandrückstände bereits an der Brandstelle getrennt werden in:

•          Verwertbare Bestandteile z.B.:

Elektrogeräte, metallische Bestandteile (Schrottverwertung)

nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerreste (Bauschuttrecycling)

•          Nicht verwertbarer Restmüll z.B.:

Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert, deren Verpackung vom Brandrauch durchdrungen oder die von der Wärme betroffen wurden, müssen vernichtet werden.

 

Brennbare Bestandteile (verkokte Kunststoffprodukte, Holz, Teppiche, Tapeten und Rückstände aus den Reinigungsmaßnahmen) können in der Regel der Hausmüllentsorgung zugeführt werden.

 

Nicht brennbare Bestandteile (wie brandverschmutzte Steine, Ziegel, Mauerwerk) können in der Regel zu einer Deponie gebracht werden.

 

Erkennbare Sonderabfälle (z.B. Farben, Lacke, Lösungsmittel, Batterien) sollten wie üblich getrennt den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden.

 

Wichtige Adressen und Telefonnummern

•          Ärztliche Hilfe:

Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Bayern: 01805- 19 12 12 oder die Rettungsleitstelle unter 19222 an.

•          Brandschadenbeseitigung:

Stadtverwaltung Bad Königshofen i. Grabfeld

Marktplatz 2

97631 Bad Königshofen

Telefon: (0 97 61) 4 09 – 14

Telefax: (0 97 61) 4 09 – 50

•          Entsorgung:

Rückfragen zur Entsorgung der Brandrückstände richten Sie bitte an die Abfallwirtschaft des Landratsamtes Rhön-Grabfeld:

Landratsamt Rhön-Grabfeld

Spörleinstraße 11

97616 Bad Neustadt a.d.S.

Telefon: (09771) 94 412

•          Schutzausrüstung:

Sofern Sie selbst Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten durchführen, sollten Sie sich entsprechende Schutzkleidung in Baumärkten oder bei Fachfirmen besorgen. Hinweise können Sie in den „gelben Seiten“ unter den Stichworten

• „Arbeitsschutzausrüstung“ oder

• „Berufsbekleidung“

finden.

•          Freiwillige Feuerwehr Stadt Bad Königshofen:

Kommandant Michael Weber

Hoher Markstein 53

97631 Bad Königshofen

Tel.: (09761) 2177

 

Schritt für Schritt

1.         Betreten Sie die Brandstelle nur, wenn sie von der Feuerwehr und der Polizei (Brandermittlung) freigegeben und gesichert ist. Sprechen sie vor Ort mit den Einsatzkräften.

2.         Wenn Sie Rauch und Ruß ausgesetzt waren, waschen Sie sich gründlich am ganzen Körper und wechseln Sie die Kleidung.

3.         Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Hausratversicherer und dem Vermieter.

4.         Lüften Sie verrauchte Räume dauerhaft über sehr lange Zeit.

5.         Reinigen Sie verrußte Oberflächen mit Seifenlauge und schützen Sie Ihre Haut mit Gummihandschuhen. Verweilen Sie nur kurz, sorgen Sie dabei/danach für frische Luft.

Beim Reinigen sollten Sie weder rauchen, noch trinken oder essen.

6.         Achten Sie beim Ausräumen verkohlter / verrußter Bauteile und Einrichtungsgegenstände auf feste Kleidung und geschlossenes Schuhwerk. Lose Teile könnten nachgeben und verrutschen.

Gehen Sie deshalb nie alleine in ein Zimmer, das voll Brandschutt liegt. Tragen Sie wegen der giftigen Feinstäube einen geeigneten Atemluftfilter (handelsübliche Staubmaske genügt).

7.         Scheuen Sie sich nicht, Verwandte, Nachbarn und Mitbürger um Hilfe zu fragen. Hilfe kann sehr vielfältig sein, wie zum Beispiel Aufräumen und Renovieren, Sach- und Geldspenden, Trost und Gespräch.

Wenn Sie noch Rückfragen haben:

 

Feuerwehrgerätehaus

Hoher Markstein 28

97631 Bad Königshofen

Tel.: (09761) 6888

 

Kommandant Michael Weber

Hoher Markstein 53

97631 Bad Königshofen

Tel.: (09761) 2177

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stv. Kommandant André Knies

Siedlungsweg 28

97631 Bad Königshofen

Tel.: (09761) 396044

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